DRAI Consult GmbH & Co. KG
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Die AGB gelten jedoch nur, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
2. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen sowie Dienstleistungs- und Werkverträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf sie hinweisen müssten (Rahmenvereinbarung).
3. Die AGB gelten insbesondere auch für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch Ware), ohne Rücksicht darauf, ob die Ware von uns selbst hergestellt oder bei Zulieferern eingekauft wird.
4. Im Rahmen der jeweiligen Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich unsere AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltslos ausführen.
5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer, insbesondere Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
6. Sämtliche rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen oder Preisminderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7. Die Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich eine klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die von uns erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, Produktbeschreibungen oder sonstige für den Vertragsschluss relevante Unterlagen (auch in elektronischer Form) überlassen haben, an denen wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
2. Die Bestellung der Ware, der Dienst- oder der Werkleistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme des Vertragsangebotes des Kunden kann entweder schriftlich oder durch unmittelbare Auslieferung der Ware oder der Erbringung der Dienst- bzw. Werkleistung ggü. dem Kunden erklärt werden.
§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
1. Die Liefer- bzw. Ausführungsfrist wird regelmäßig individuell vereinbart bzw. von uns bei der Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Frist regelmäßig ca. 4 Wochen ab Vertragsschluss.
2. Sofern wir verbindliche Liefer- bzw. Ausführungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Gleichzeitig teilen wir dem Kunden die voraussichtliche neue Liefer- bzw. Ausführungsfrist mit. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrages bei einem Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unberührt. Unberührt bleiben ferner die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gemäß dem unten folgenden § 8 dieser AGB.
3. Der Eintritt des Verzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung des Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde einen pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzuges 0,5 % des vereinbarten Nettopreises, insgesamt aber höchstens 5 % des Nettowertes der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme und Annahmeverzug
1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und auf Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung, also insbesondere das Transportunternehmen, den Versandweg und die Art der Verpackung, selbst zu bestimmen.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist die Abnahme für den Gefahrübergang entscheidend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. der Abnahme steht es gleich, wenn sich der Käufer im Annahmeverzug befindet.
3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich der Mehraufwendungen, z.B. Lagerkosten, zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Warennettopreises für jede vollendete Kalenderwoche des Verzuges, höchstens jedoch 5 % des Nettowarenwertes, beginnend mit der Lieferfrist bzw. in Ermangelung einer Lieferfrist mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt. Die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
4. Die Ausführungen unter § 4 Nr. 1-3 gelten sinngemäß auch für die von uns angebotenen bzw. erbrachten Dienst- und Werkleistungen. Erbringen wir eine Dienst- oder Werkleistung an einem anderen Ort als unserer Firmensitze ist der dieser Ort der Erfüllungsort.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern zwischen uns und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Beim Versendungskauf im Sinne des § 4 Abs. 1 dieser AGB trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. von ihm gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuer und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
3. Die Lieferung bzw. das Erbringen von Werk- und/oder Dienstleistungen erfolgt grds. nur gegen Vorkasse. Wir behalten uns vor, im Einzelfall auch gegen Rechnungsstellung zu Liefern bzw. Werk- und/oder Dienstleistungen zu erbringen. Dies erfordert aber eine schriftliche Bestätigung durch uns. Der Kaufpreis bzw. das Entgelt ist in jedem Fall fällig innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung.
4. Mit dem Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis bzw. das Leistungsentgelt ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
5. Dem Kunden steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt § 7 Abs. 6 dieser AGB unberührt.
6. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis bzw. das vereinbarte Entgelt durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung von Einzelanfertigungen können wir den Rücktritt sofort erklären, die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
7. Für Leistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit von 08:00 Uhr – 17:00 Uhr berechnen wir einen Zuschlag von 25%. Für Samstagsarbeit einen Zuschlag von 50% sowie für Sonn- und Feiertage einen Zuschlag von 100%.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
2. Die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurück zu treten und die Waren aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
§ 7 Mängelansprüche des Kunden
1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen bleiben davon die gesetzlichen Sondervorschriften bei Lieferung der Ware an einen Verbraucher unberührt.
2. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen und Angaben des Herstellers, die dem Kunden vor seiner Bestellung von uns überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.
3. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
4. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns dieser unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 1 Woche erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von 1 Woche ab der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder die Mängelanzeige, ist unsere Haftung für nicht angezeigte Mängel ausgeschlossen.
5. Ist die gelieferte Sache bzw. das erstellte Werk mangelhaft, kann der Kunde als Nacherfüllung zunächst nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder aber die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erklärt sich der Kund nicht darüber, welches der beiden Rechte er wählt, so können wir ihm hierzu eine angemessene Frist setzen. Nimmt der Kunde die Wahl nicht innerhalb dieser Frist vor, so geht mit Ablauf der Frist das Wahlrecht auf uns über.
6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bzw. das fällige Entgelt bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurück zu behalten.
7. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken uns zu übergeben. Im Fall der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurück zu geben.
8. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Transport-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich heraus, dass das Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden unberechtigt war, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
9. In dringenden Fällen, z. B. bei der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns den Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
10. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis bzw. die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
11. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 8 Sonstige Haftung
1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (damit sind solche Verpflichtungen gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die aus § 8 Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Selbiges gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Falle eines Kaufvertrages über unvertretbare Sachen wird ein Kündigungsrecht des Kunden, insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 9 Verjährung
Abweichend von § 438 I 3 BGB beträgt im Falle eines Kaufvertrags die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmangel ein Jahr ab Lieferung der Ware. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der erfolgten Abnahme. Die vorstehende Verjährungsregelung gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einen Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung nach den §§ 195, 199 BGB würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für die Schadensersatzansprüche des Kunden die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Gerichtsstand und Rechtswahl
1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationale und supranationale Rechnungsordnungen, insbesondere das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen. Die Voraussetzungen und die Wirkungen des Eigentumsvorbehaltes gemäß § 6 dieser AGB unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des Deutschen Rechtes unzulässig oder unwirksam ist.
2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 97424 Schweinfurt/Deutschland.